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Den Energiepass erstellen

Ansprechpartner


Herr Joachim Andreas
Dennis-Gabor-Str. 2
14469 Potsdam
Telefon +49 (331) 58501593
Fax +49 (3212) 9033390

Beschreibung

Von der EU gesetzlich vorgeschrieben. (Energiepass)

Wir liefern auch den Gebäudepass.

Alle relevanten Daten sind darin enthalten wie z.B.:

Energiedaten, WFL, Grundstücksfläche, Instandsetzungsarbeiten, Baumaßnahmen Verbrauchsdaten - Güteklassen etc.....

Dieser Gebäudepass sichert Ihnen beim Verkauf oder bei der Vermietung wichtige Vorteile wie:

schnelle Vermietung u. schneller Verkauf = große Kostenersparnis = ab 100,--€ einmalig =ETW,
RH, DH, DHH, RMH, EFH, MFH, Wohnpark, Gewerbeimmobilie und weitere.

Fragen Sie uns einfach - die meisten Makler und Gutachter können Ihnen diesen Service niemals leisten.
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Gebäudepass und Energiepass sind völlig unterschiedliche Pässe.

Wir sind bei der DENA gelistet und besuchen ständig Fortbildungsmaßnahmen !

Energiepass = Preise :

ETW = 150,-- € zzgl. MWST (verbrauchsorientiert schon ab 50,--€ - wir nennen
die Voraussetzungen )

EFH = 250,-- € zzgl. MWST / Bedarfsausweis

Gewerbeeinheit ab 20,-€ zzgl. MWST (Wir nennen auf Anfrage die Voraussetzungen)

MFH ab = 400,-- € zzgl. MWST

Weitere Infos unter: Festnetz: +49(30)24628804

Bitte senden Sie uns auch eine Mail an : immobiliengutachter@email.de

Den verbrauchsorientierten Energiepass können wir schon ab 50,--€ liefern. (Bei Bedarf fragen Sie bitte nach, dann nennen wir die Voraussetzungen)

Den Gebäudepass erstellen wir ab 100,--€ zzgl. MWST.

Alle wichtigen Daten des Gebäudes des Objektes sind dann dort eingebunden ! Siehe oben !

Auf Wunsch erstellen wir sehr gern einen Bedarfsausweis / Nicht nur den verbrauchsorientierten Ausweis ! Vereinbaren Sie dann auch dazu bitte einen Termin.

Alle Preise gelten zzgl. 19 % MWST.



[b]Energiepass kann bestellt werden[/b]

Hauseigentümer, deren Wohngebäude/Gewerbegebäude bis Ende 1965 erbaut wurden, müssen Mietern oder Kaufinteressenten ab 1. Juli 2008 einen Energieausweis vorlegen. Ab 1. Januar 2009 gilt dies für alle Wohngebäude. Für Büro- und andere Nichtwohngebäude wird der Energieausweis bei Verkauf oder Vermietung ab 1. Juli 2009 verpflichtend. In Gebäuden mit mehr als 1000 Quadratmeter Nutzfläche müssen Energiesparausweise dann gut sichtbar ausgehängt werden.

Verbrauchs- und Bedarfsausweis

Eigentümer können zwischen zwei Varianten wählen: Beim Bedarfsausweis ermittelt ein Fachmann den rechnerischen Energiebedarf und dokumentiert den energiesparenden Zustand des Gebäudes. Dabei wird die Qualität von Fenster, Decken und Außenwänden sowie der Heizungsanlage und des Energieträgers berücksichtigt. Der Verbrauchsausweis beruht dagegen auf dem Energieverbrauch der vergangenen drei Jahre. Das Ergebnis hängt somit stark vom individuellen Nutzerverhalten ab und ist daher meist weniger aussagekräftig.


[b]Ab dem Jahr 2009 /10 wird der Energieausweis verpflichtend[/b]

Bereits seit mehreren Jahren wird immer wieder über den Energieausweis diskutiert. Jetzt im Jahr 2009 ist es soweit: Der Energieausweis wird für alle wohnwirtschaftlich genutzten Gebäude zur Pflicht. Bisher waren lediglich Eigentümer von Objekten, die vor dem Jahr 1965 erbaut wurden, dazu angehalten, das Dokument anfertigen zu lassen. Doch ab dem 1. Juli wird sich dies ändern: Alle Eigentümer von Wohnimmobilien sind dazu angehalten.

Der Energieausweis informiert darüber, wie es um den Energieverbrauch eines Gebäudes bestellt ist. Er soll sowohl Kaufinteressenten, als auch Mietinteressenten darüber informieren, welchen Energieverbrauch eine Immobilie aufweist. Dadurch soll es für die Interessenten leichter werden, im Vorfeld abzuschätzen, welche Energiekosten aus der Immobilie resultieren.

Weil der Energieausweis lediglich Kauf- oder Mietinteressenten vorgelegt werden muss, braucht man sich als Eigentümer einer Immobilie nicht um die Erstellung zu kümmern, so lange man seine Immobilie nicht verkaufen oder vermieten möchte. Natürlich kann man sich den Ausweis trotzdem erstellen lassen, konkreter Handlungsbedarf besteht allerdings nicht. Daher sollte man sich auch nicht einschüchtern lassen, wenn plötzlich Vertreter von Energiefirmen oder anderen Unternehmen vor der Tür stehen und behaupten, dass die Erstellung verpflichtend sein – diese ist letzten Endes nur dann erforderlich, wenn ein Verkauf geplant ist oder sich Mieter sowie Mietinteressenten über den Energieverbrauch informieren möchten.

Bei der eigentlichen Erstellung gilt es einen Fachbetrieb zu beauftragen. So genannte Energieberater arbeiten teilweise für Heizungsunternehmen, oftmals auch als Immobiliengutachter oder in Architekturbüros. Vor einer Beauftragung sollte man sich einen Nachweis über die Qualifikation zeigen lassen und die Preise mehrerer Anbieter miteinander vergleichen, da der Staat nicht vorschreibt, welche Kosten mit der Erstellung des Dokuments verbunden sein dürfen und deshalb große Preisunterschiede zwischen den einzelnen Anbietern bestehen können.